First Class Chauffeur Zoberbier

First Class Chauffeur-Service Ralph Zoberbier: Genießen Sie die Fahrt!

Photos: Ralph Zoberbier

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB" genannt) regeln das Verhältnis zwischen dem Chauffeur-Service Ralph Zoberbier (nachstehend "Chauffeur-Service" genannt) und Kunden, die diesen Chauffeur-Service nutzen. Die AGB gelten, solange sie nicht ausdrücklich geändert werden, für alle Einzelverträge zwischen Kunden und dem Chauffeur-Service.

Die aktuelle Version der AGB ist zudem auf der Webseite des Chauffeur-Service (z.Zt. www.firstclasschauffeur.de) für Kunden des Chauffeur-Service verfügbar. Die AGB findet in der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in den Vertrag einbezogen worden ist.

Möglicherweise unterschiedlichen, gegenteiligen oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die mit diesen AGB nicht im Einklang stehen, wird hiermit explizit widersprochen. Solche Kundenbedingungen sind nur dann und in dem Maße Bestandteil eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem Chauffeur-Service, wenn der Chauffeur-Service ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Chauffeur-Service

Der Chauffeur-Service hat seinen Betriebssitz in 85258 Weichs nördlich von München und ist ein Mietwagenunternehmen im Sinne des § 49 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), welches die gewerbliche Personenbeförderung regelt.

Der Chauffeur-Service ist von der örtlichen Industrie- und Handelskammer zertifiziert und von der zuständigen Genehmigungsbehörde genehmigt.

Der Chauffeur-Service bietet dem Kunden für die vereinbarte Dauer und zum vereinbarten Zweck ein Fahrzeug mit Fahrer als Dienstleistung an. Sowohl Fahrzeug als auch Fahrer entsprechen allen geltenden deutschen Bestimmungen und Vorschriften.

§ 3 Zustandekommen individueller Verträge und Änderungen auf Kundenwunsch

Einzelverträge zwischen Kunden und dem Chauffeur-Service kommen zu dem Zeitpunkt zustande, wenn der Chauffeur-Service eine Auftragsbestätigung an den Kunden sendet oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Die Auftragsbestätigung kann in Papier- oder E-Mail-Form übersandt werden.

Solange bei dem Kunden noch keine Auftragsbestätigung eingegangen ist oder mit der Ausführung der Leistung noch nicht begonnen wurde, kann der Kunde die gebuchte Personenbeförderung kostenfrei stornieren.

Werden die Details der vereinbarten Personenbeförderungsleistung nach der Zusendung einer Auftragsbestätigung vom Kunden geändert, bedarf dies der Annahme durch den Chauffeur-Service und wird erst durch eine aktualisierte Auftragsbestätigung bindend.

Darüberhinausgehende spontane Änderungen der gebuchten Personenbeförderungsleistung durch den Kunden können zu Änderungen des vereinbarten Preises führen. Wenn der Kunde nicht der Fahrgast ist, gehen die Rechte und Pflichten der spontanen Änderungen an der Personenbeförderungsleistung auf den Fahrgast über.

Der Chauffeur-Service behält sich das Recht vor, Kundenaufträge von einem Kooperationspartner erfüllen zu lassen.

§ 4 Voraussetzungen für Beförderungsleistungen

Soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung vereinbart ist, ist der Kunde berechtigt, Personenbeförderungsleistungen für bis zu drei Personen, darunter Kinder und Erwachsene, zu erhalten.

Zum Transport von Kindern unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm, hat der Kunde diese Tatsache zum Zeitpunkt der Buchung ausdrücklich zu erwähnen, da es gesetzliche Anforderungen an zugelassene Sicherheitsausrüstung für den Transport von Kindern (Kindersitze) gibt. Der Chauffeur-Service gibt sich größte Mühe, passende Kindersitze bereitzustellen, kann dies aber nicht in jedem Fall vor Vertragsschluss zusagen. Kinder werden nur entsprechend den oben genannten Vorschriften transportiert.

Der Kunde hat das Recht, Gepäck in dem Maße mitzunehmen, in dem es im Kofferraum des Fahrzeuges transportiert werden kann.

Tiere können nur transportiert werden, wenn die Sicherheit von Fahrer und Fahrgästen nicht beeinträchtigt wird und wenn die Platzverhältnisse im Fahrzeug dies ermöglichen.

Hunde können nur im Fußraum des Beifahrersitzes transportiert werden.

Falls die in diesem Paragraphen genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden und die Fahrt aus Gründen der Nichterfüllung der genannten Voraussetzungen nicht durchgeführt wird, ist der Kunde verpflichtet, den vollen vereinbarten Preis zu zahlen.

§ 5 Stornierungen, Verspätungen und Nichterscheinen von Fahrgästen

Außergewöhnliche, vom Chauffeur-Service nicht zu vertretende Situationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verkehrs- oder Wetterbedingungen können die vereinbarte Personenbeförderungsleistung beeinflussen und können zu Verzögerungen oder kurzfristigen Stornierungen durch den Chauffeur-Service zu führen. Diese Fälle von höherer Gewalt müssen durch den Kunden entschädigungslos akzeptiert werden. Der Kunde ist in diesen Fällen nicht verpflichtet, für vom Chauffeur-Service stornierte Transportleistungen zu bezahlen.

Im Falle des Nichterscheinens des Fahrgastes ohne vorherige Stornierung gemäß §3 Abs. 3, wird dem Kunden der volle vereinbarte Preis der Transportleistung in Rechnung gestellt. Der Fahrgast gilt als nicht erschienen, wenn der Fahrgast innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt nicht am vereinbarten Abholort erschienen ist, es sei denn der Abholort ist ein Flughafen oder Bahnhof, in welchem Fall der Zeitraum erst 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt endet.

Wenn der Kunde dem Chauffeur-Service signalisiert hat zu warten, wird ein zeitanteiliger Zuschlag für die Wartezeit dem vereinbarten Preis der Personenbeförderungsleistung hinzugefügt.

§ 6 Preise und Zahlungen

Der Preis für die in der Auftragsbestätigung angegebenen Personenbeförderungsleistungen ist ein Endpreis einschließlich aller Steuern.

Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis in voller Höhe in der vereinbarten Zahlungsart und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes (z. B. zum Zeitpunkt der Serviceleistung in bar oder über mobile Bezahlsysteme oder danach per Banküberweisung) zu zahlen.

Rechnungen inklusive ausgewiesener Umsatzsteuer für Personenbeförderungsleistungen werden dem Kunden in Papier- oder elektronischer Form nach Wahl des Kunden angeboten.

§ 7 Verpflichtungen von Fahrgästen

Der oder die Fahrgäste sind verpflichtet, das Fahrzeug mit großer Sorgfalt zu behandeln und die gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr während der gesamten Fahrt z.B. einschließlich aber nicht begrenzt auf die Anschnallpflicht zu befolgen.

Die Fahrgäste sind verpflichtet, den Anweisungen des Fahrers Folge zu leisten, da der Fahrer die Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen der Fahrgäste trägt.

Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Der Konsum von Getränken oder Lebensmitteln, die von den Fahrgästen mitgebracht werden, ist untersagt, es sei denn der Fahrer ist einverstanden.

Der Chauffeur-Service behält sich das Recht vor, für durch den oder die Fahrgäste verursachte Schäden eine Entschädigung (insbesondere Reparaturkosten, Wertminderung, Dienstleistungsausfall) beim Vertragspartner (Kunden) geltend zu machen. Insoweit haftet der Vertragspartner für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages und das Verhalten der Fahrgäste wie für eigenes Verhalten.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Der Chauffeur-Service übernimmt keine Haftung für nach Beendigung der Fahrt zurückgelassene Gegenstände des Fahrgastes. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Chauffeur-Service, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Der Chauffeur-Service haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Chauffeur-Service nur wegen der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 9 Vertraulichkeit

Der Chauffeur-Service wird alle im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Personenbeförderungsleistungen erlangten Daten und Kenntnisse privat und vertraulich behandeln.

§ 10 Urheberrecht

Alle auf den Internetseiten des Chauffeur-Service veröffentlichten Abbildungen und Daten sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

Jede Nutzung und Auswertung urheberrechtlich geschützten Materials bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Chauffeur-Service. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Kopien und Downloads dürfen nur für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch hergestellt werden.

Soweit die Inhalte auf diesen Seiten nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden solche Inhalte als solche gekennzeichnet.

Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden derartige Inhalte umgehend entfernt.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Chauffeur-Service und seinen Kunden und / oder Fahrgästen.

Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Chauffeur-Service für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung von Rechten seitens des Chauffeur-Service kann in keinem Fall als Verzicht auf dieses Recht gedeutet werden. Die Teilausübung eines Rechtes schließt die weitere Geltendmachung dieses Rechtes nicht aus. Der Verzicht auf ein Recht bedeutet nicht ein Verzicht auf irgendwelche andere Rechte.

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, daß eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, daß anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.


Stand: 9. November 2022

Webseite: 5. März 2021, Version 2.3

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